100% Bielefeld fĂŒr Mitarbeitende.

Der Einsatz von Gutscheinen als Instrument der Motivation von Mitarbeitenden ist weit verbreitet. Auch der Bielefeld-Gutschein kann als „steuerfreier Sachbezug“ gem. §8 Abs. 2 Satz 11 EStG eingesetzt werden und erfĂŒllt die Kriterien.

 

Aber der Bielefeld-Gutschein motiviert nicht nur, sondern stĂ€rkt auch aktiv den Standort deines Unternehmens. Eine lebendige Innenstadt ist ein wesentlicher Faktor, wenn es darum geht, neue Mitarbeitende fĂŒr den Arbeits- und Wohnort Bielefeld zu begeistern.

Voraussetzungen.

Der Bielefeld-Gutschein basiert auf der Nummer eins fĂŒr lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfĂŒllt alle gesetzlichen Anforderungen und das Beste ist: Das Geld wird auf einem Fremdgeldkonto von der Bielefeld Marketing GmbH verwaltet und nicht vom Systemanbieter selbst. Somit garantieren wir jederzeit eine Einlösbarkeit bei teilnehmenden Unternehmen. 

Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir darauf geachtet, professionelle Prozesse fĂŒr Arbeitgeber:innen zu implementieren.  Gutscheinkarten der Mitarbeitenden werden monatlich automatisch aufgeladen, solange es keine Änderungen gibt und die Karten aktiv geschaltet sind. SelbstverstĂ€ndlich können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch einmalige Gutscheine im Rahmen der Freigrenze erhalten (z. B. zum Geburtstag). 

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurĂŒckgetauscht oder RestbetrĂ€ge bar ausgezahlt werden.

Die 50 Euro sind eine sogenannte „Freigrenze“. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro (s. o.) ĂŒberschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können BetrĂ€ge auch ansparen, das heißt, die Gutscheine mĂŒssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Mitarbeitende auch grĂ¶ĂŸere BetrĂ€ge sammeln und z. B. fĂŒr einen Urlaub oder eine sonstige grĂ¶ĂŸere Anschaffung ansparen.

Der steuerfreie Sachbezug kann unabhĂ€ngig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeitenden profitieren – auch ArbeitskrĂ€fte, die z. B. als Minijobber angestellt sind.

Flexibel & einfach.

  • kostenfreies Portal zur Administration der Aufladungen
  • monatliche automatische Aufladung der aktiven Mitarbeiter:innen
  • automatischer Rechnungsversand fĂŒr deine Buchhaltung
  • nach der erstmaligen Einrichtung kein Verwaltungsaufwand
  • monatliche SystemgebĂŒhr von 2 Euro je Mitarbeiter:in