Steuerfreier Sachbezug mit dem Bielefeld-Gutschein

Steuerfreier Sachbezug mit dem Bielefeld-Gutschein

Der „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Arbeitgeber in Bielefeld können ihren Beschäftigten jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.

Auch der Bielefeld-Gutschein erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Jedoch leistet der Bielefeld-Gutschein mehr als nur Beschäftigten-Motivation: Arbeitgeber stärken mit dem Bielefeld-Gutschein aktiv den eigenen Standort. Die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität unserer Stadt, durch die Arbeitskräfte in der Stadt gehalten und angelockt werden können. Mit dem Bielefeld-Gutschein motivieren Bielefelder Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken gleichzeitig den Standort Bielefeld!


Voraussetzungen

Der Bielefeld-Gutschein basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:

  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Die 50 Euro sind eine sogenannte „Freigrenze“. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro (s. o.) überschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d. h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z. B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z. B. als Minijobber oder auf 520-Euro-Basis angestellt sind.

Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter monatlich automatisch aufgeladen, solange es keine Änderungen gibt. Selbstverständlich können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen der Freigrenze erhalten.


Jetzt informieren

Die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Unterstützung des eigenen Standorts war nie einfacher. Die Tourist Information hilft Ihnen gerne weiter: Tel. 0521 55774 – 777

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